Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Fotografenhandwerks

I. Allgemeines

1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle Studio Heuser erteilte Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

2.

„Lichtbilder“ i.S. dieser AGB sind alle Studio Heuser hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.)



II. Urheberrecht

1. Studio Heuser steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgeseztes zu.

2. Die vom Studio Heuser hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Die Übertragung von Nutzungsrechten bedarf einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.

3.

Überträgt Studio Heuser Nutzungsrechte an seinen Werken, ist, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte bedarf der besonderen Vereinbarung.


4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an Studio Heuser über.
5. Der Besteller eines Bildnisses i.S. von §60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. §60 Urheberrechtsgesetz wird ausdrücklich abgedungen.
6. Bei der Verwendung der Lichtbilder kann Studio Heuser, sofern nicht anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Studio Heuser zum Schadensersatz.
7.

Die Negative bzw digitale Daten verbleiben bei Studio Heuser. Eine Herausgabe der negative an den Auftraggeber erfolgt nur gegen gesonderte Vereinbarung.



III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen.

2. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zahlbar.

3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum von Studio Heuser.

4. Hat der Auftraggeber an Studio Heuser keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Studio Heuser behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.


IV. Haftung

1. Studio Heuser verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere ihm überlassene Aufnahmeobjekte, Vorlagen, Filme, Displays, Layouts sorgfältig zu behandeln. Studio Heuser haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

2. Studio Heuser verpflichtet sich, negative sorgfältig aufzubewahren. Studio Heuser ist berechtigt, falls nichts anderes vereinbart, fremde und eigene Negative nach 2 Jahren zu vernichten. Für Beschädigung und Vernichtung der Negative haftet er nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

3. Studio Heuser verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüberhinaus haftet er für seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

4. Studio Heuser haftet für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen des Herstellers des Photomaterials. Studio Heuser haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung der Lichtbilder durch den Besteller entstehen. Für eigenes Verschulden haftet Studio Heuser nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

5. Studio Heuser ist berechtigt, Fremdlabors zu beauftragen. Studio Heuser haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob Fahrlässiges Verhalten. Falls ein Schaden durch das Fremdlabor verursacht wurde, tritt Studio Heuser seine Schadensersatzansprüche gegen das Fremdlabor an den Auftraggeber ab.

6. Retuschen und Kaschierarbeiten erfolgen ausschließlich auf eigene Gefahr des Auftraggebers, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Für eigenes Verschulden haftet Studio Heuser nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

7. Die Versendung von Filmen, Lichtbildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

8. Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Lichtbilder schriftlich bei Studio Heuser geltend zu machen. Für die Wahrung der Frist gilt der Eingang der Rüge bei Studio Heuser


V. Nebenpflichten

1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen an Studio Heuser übergebenen Vorlagen des Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.

2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist Studio Heuser berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung der Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu lasten des Auftraggebers.

3. Studio Heuser verpflichtet sich, die Aufnahmegegenstände sorgfältig zu behandeln, es haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

VI. Leistungsstörungen, Ausfallhonorar

1. Überlässt Studio Heuser dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer Woche nach Zugang, wenn keine längere Frist vereinbart wurde, auf eigene Kosten und Gefahr zurückzusenden. Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder kann Studio Heuser, sofern es den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.

2. Überlässt Studio Heuser dem Auftraggeber Photographien aus seinem Archiv, die nicht für den Auftraggeber angefertigt wurden, so hat der Auftraggeber die verwendeten Photographien innerhalb eines Monats nach Eingang beim Auftraggeber, sofern keine längere Frist vereinbart wurde, zurückzusenden. Schickt der Auftraggeber diese Photographien trotz zweimaliger Aufforderung nicht zurück, kann Studio Heuser eine Blockierungsgebühr von 1,00€ pro Tag und Lichtbild verlangen. Bei Verlust oder Beschädigung der Photographien kann Studio Heuser, sofern er den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Schadenersatz verlangen.

3. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die Studio Heuser nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält Studio Heuser auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass Studio Heuser kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann Studio Heuser auch Schadenersatzansprüche geltend machen.

4. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von Studio Heuser bestätigt worden sind. Studio Heuser haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.


VII. Datenschutz

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogenen Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Studio Heuser verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrags bekanntgewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

Detaillierte Informationen erhalten Sie in der separat aufrufbaren Datenschutzerklärung. (link)


VIII. Schlussbestimmungen

1. Erfüllungsort für alle Vertragsparteien für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist München.

2. Sind beide Vertragsparteien Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz von Studio Heuser als Gerichtsstand vereinbart.